|
Für die Veröffentlichung und das Inkrafttreten von Gesetzen gelten folgende Bestimmungen:
Artikel 94 der Verfassung
Ein Gesetz tritt innerhalb von zehn Tagen nach seiner offiziellen Verkündung in Kraft, sofern durch das Gesetz selbst nichts anderes vorgesehen ist, jedoch nicht vor dem Datum seiner Veröffentlichung.
Geschäftsordnung des Obersten Rats (Parlaments) vom 27. Juli 1994
6.10.3.
Die vom Präsidenten unterzeichneten Gesetze und die anderen vom Obersten Rat angenommenen Akte werden in der Staatssprache und in russischer Sprache durch das Präsidium des Obersten Rats innerhalb von 30 Tagen in den „Mitteilungen des Obersten Rats der Ukraine“ (VVVRU) sowie innerhalb von fünf Tagen in der Zeitung „Golos Ukrainy“ (GU) veröffentlich und stellen die amtliche Publikation
|